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Antwort auf die kleine Anfrage "Unterrichtsbedingungen an unseren Schulen im Rhein-Erft-Kreis" |
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode
Drucksache 15/3793
17.01.2012
Datum des Originals: 13.01.2012/Ausgegeben: 20.01.2012
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1422 vom 29. Dezember 2011 des Abgeordneten Horst Engel FDP
Drucksache 15/3674
Unterrichtsbedingungen an unseren Schulen im Rhein-Erft-Kreis – Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen?
Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1422 mit Schreiben vom 13. Januar 2012 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Ein immer wiederkehrendes Phänomen auch in den einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sind Klagen von Schülern, Eltern und Lehrern über schlechte Unterrichtsbedingungen an den örtlichen Schulen. Angeführt werden beispielsweise eine nicht ausreichende Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, eine zu hohe Schüler/Lehrer-Relation und zu große Klassen sowie der Ausfall von Unterrichtsstunden oder die Erteilung von fachfremdem Unterricht. Auch angesichts des hohen Altersdurchschnitts vieler Lehrerkollegien und der damit verbundenen beträchtlichen Frühpensionierungsrate aufgrund von steigender Arbeitsbelastung mit häufigen schulischen Änderungen sind solche Befunde wenig verwunderlich.
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Kleine Anfrage: Unterrichtsbedingungen an unseren Schulen im Rhein-Erft-Kreis |
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode
Drucksache 15/3674, 30.12.2011
Kleine Anfrage 1422 des Abgeordneten Horst Engel FDP
Unterrichtsbedingungen an unseren Schulen im Rhein-Erft-Kreis – Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen?
Ein immer wiederkehrendes Phänomen auch in den einzelnen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sind Klagen von Schülern, Eltern und Lehrern über schlechte Unterrichtsbedingungen an den örtlichen Schulen. Angeführt werden beispielsweise eine nicht ausreichende Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, eine zu hohe Schüler/Lehrer-Relation und zu große Klassen sowie der Ausfall von Unterrichtsstunden oder die Erteilung von fachfremdem Unterricht.
Auch angesichts des hohen Altersdurchschnitts vieler Lehrerkollegien und der damit verbundenen beträchtlichen Frühpensionierungsrate aufgrund von steigender Arbeitsbelastung mit häufigen schulischen Änderungen sind solche Befunde wenig verwunderlich.
Dringend notwendig ist ein alle Schulformen umfassendes Handlungskonzept, das Qualitätsverbesserungen vorsieht und die zukünftige Unterrichtsversorgung an den Schulen im Rhein-Erft-Kreis sowie landesweit auf einem hohen Standard absichert, damit struktureller Unterrichtsausfall und fachfremde Unterrichtserteilung möglichst schnell der Vergangenheit angehören. Der Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, weil nur ein qualitativ hochwertiges und leistungsfähiges Bildungssystem unseren Jugendlichen die in der heutigen Gesellschaft für ihr persönliches wie berufliches Leben geforderten Qualifikationen vermitteln kann.
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Kleine Anfrage: Personalstärke der Feuerwehr |
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode
Drucksache 15/3628, 27.12.2011
Kleine Anfrage 1383 der Abgeordneten Horst Engel und Kai Abruszat FDP
Personalstärke der Feuerwehr
Die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Feuerwehr hat eine hohe Bedeutung für die Sicherheit vor Ort. Das belegen Jahr für Jahr die hohen Einsatzzahlen der öffentlichen Feuerwehren, also der Berufs- und freiwilligen Feuerwehren. Allein im Jahr 2010 wurden sie in Nordrhein-Westfalen zur Bekämpfung von rund 43.700 Bränden gerufen. Neben Brandeinsätzen zählen die technische Hilfeleistung und Rettungsdiensteinsätze sowie im Bereich Vorbeugung die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu den Aufgaben. Hier leisten viele hauptberuflich und ehrenamtlich tätige Menschen einen wertvollen Dienst für die Gemeinschaft. Der Erhalt von personell und sachlich gut ausgerüsteten Feuerwehren in den Städten sowie in der Fläche in Nordrhein-Westfalen ist deshalb essentiell.
Der Jahresbericht 2010 „Gefahrenabwehr in Nordrhein-Westfalen" (Vorlage 15/981) listet auf den Seiten 101 bis 104 für die 23 kreisfreien Städte und 31 Kreise im Land Nordrhein-Westfalen die Stärke der Feuerwehren auf. Indes ist aus dem Bericht insbesondere nicht erkennbar, wie sich die Zahl der Feuerwehrleute bei den öffentlichen Feuerwehren (freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr) in den 373 nordrhein-westfälischen kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den Jahren 1990 bis 2011 entwickelt hat.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Feuerwehrleute (freiwillige Feuerwehr + Berufsfeuerwehr) in den nordrhein-westfälischen Städten über 100.000 Einwohner in den Jahren 1990 bis 2011 entwickelt? (bitte tabellarische Einzelauflistung nach Jahr und kreisangehöriger bzw. kreisfreier Stadt)
2. Wie hat sich die Zahl der Berufsfeuerwehrleute in den nordrhein-westfälischen Städten über 100.000 Einwohner in den Jahren 1990 bis 2011 entwickelt? (bitte tabellarische Einzelauflistung nach Jahr und kreisangehöriger und kreisfreier Stadt)
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Rede zum Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2012 |
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50. Plenarsitzung Landtag NRW, 21.12.2011
Top 1 Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2012 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2012)
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3402
erste Lesung
Rede-Auszug:
Horst Engel (FDP): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! … Unstimmigkeiten im GFG fangen schon bei der Einwohnerveredlung in der Hauptansatzstaffel an. Die Kölner sind uns lieb und wert und auch teuer; das ist gar keine Frage. Aber so teuer? Völlig konträr zu den ifo-Empfehlungen wird hier die Spreizung zwischen normalen und angeblich besonders finanzbedürftigen Kommunen ausgeweitet. Während ifo für die größte Gemeindeklasse eine Reduzierung des Multiplikators auf 151 % empfiehlt, soll dieser im GFG 2012 auf 157 % angehoben werden. Hiervon profitieren insbesondere größere kreisfreie Städte.
Besonders besorgniserregend ist aus unserer Sicht die weitere Anhebung des Soziallastenansatzes. Auch hier werden weder die ifo-Empfehlungen konsequent umgesetzt noch den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen gefolgt. Darüber sollten wir reden. Denn ursprünglich war der Soziallastenansatz ein Nebenansatz, der die Ausgaben für soziale Leistungen in einer Kommune berücksichtigen sollte. Im Jahre 2010 wurde hier noch ein Multiplikator von 3,9 angesetzt. Durch Fortschreibung der Statistik wurde der Soziallastenansatz im Jahre 2011 auf den Faktor 9,6 angehoben.
… Der Soziallastenansatz muss noch mal angehoben und mit einem Faktor von 15,3 endgültig zum dominierenden Parameter im Finanzausgleich gemacht werden? Am Ende: 15,3, ganz gleich, ob dies sachlich nachvollziehbar ist oder nicht, ganz gleich, ob es andere wichtige Bedarfsfaktoren gibt, die durch diese Überbewertung in den Hintergrund treten müssen?
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Debatte über Gottesbezug in der Landesverfassung: Brockes: Erziehung zu Offenheit und Toleranz |
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MedienINFO 354 – Donnerstag, 22. Dezember 2011
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dietmar Brockes, hat in der heutigen Plenardebatte die Forderung der Linken zurückgewiesen, den Gottesbezug aus der nordrhein-westfälischen Landesverfassung zu streichen. „Für die FDP beinhaltet Artikel 7 der Landesverfassung weder die Privilegierung einer bestimmten Glaubensrichtung, noch sind die Erziehungsziele unabdingbar religiös ausgeprägt", machte Brockes die Position der FDP deutlich. Erziehung zu christlichen Werten bedeute nicht, zwanghaft zu einem Glauben an einen christlichen Gott zu erziehen. Vielmehr ginge es aus Sicht der FDP um Offenheit gegenüber Anders- und Nichtgläubigen. „Erziehung zu christlichen Werten lässt auch den Raum, selbst nicht zu glauben, ohne von der Gemeinschaft ausgeschlossen zu werden. Es geht also nicht darum, jemandem einen bestimmten Glauben aufzudrängen, sondern sicherzustellen, dass die Erziehung unserer Kinder und Jugendlichen hin zu einem Wertebewusstsein, zu gegenseitigem Miteinander und Respekt verläuft", betonte Brockes.
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v.r.: Klaus Grützemann (1. Stellv. Landesvorsitzender DPolG), Horst Engel MdL, Erich Rettinghaus (Landesvorsitzender DPolG NRW), Christopher Lange (wissenschaftl. Mitarbeiter v. H.Engel)
Horst Engel, traf sich am 07.12.2011 mit dem Landesvorstand der DPolG NRW in dessen Geschäftsstelle in Duisburg zum Gedankenaustausch. Mit Erich Rettinghaus und Klaus Grützemann besprach Horst Engel die aktuellen Vorstellungen und Forderungen der DPolG, so z.B. die Themen Polizeikostengesetz und Fachhochschule (Polizei).
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Abruszat: Riesenerfolg der FDP zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung |
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MedienINFO 345 – Mittwoch, 14. Dezember 2011
Auf Druck der FDP-Landtagsfraktion ist die umstrittene Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle in Nordrhein-Westfalen vom Tisch. „Das ist ein Riesen-Erfolg für die FDP-Landtagsfraktion, die über Monate als einzige Fraktion konsequent für die Aussetzung des Kanal-TÜVs gekämpft hat", erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Kai Abruszat. Bereits im März dieses Jahres hatte die FDP eine Initiative zur Aussetzung der landesweit verpflichtenden Regelung in den Landtag eingebracht. In seiner heutigen Sitzung hat der Umweltausschuss in der abschließenden Beratung mehrheitlich für die Initiative der FDP-Fraktion zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung gestimmt. Die Landesregierung hat sich mittlerweile ebenfalls erkennbar auf die FDP-Position zubewegt. „Unsere Beharrlichkeit und Kontinuität für eine bürgerfreundliche und pragmatische Lösung haben sich ausgezahlt", freut sich Abruszat. „Die Aussetzung des Kanal-TÜVs ist der Mehrheitswille des Ausschusses. Das hat Umweltminister Remmel nach langem Zaudern jetzt auch erkannt." Für die FDP-Fraktion kündigte Abruszat eine Gesetzesinitiative an, um den Beschluss in einem förmlichen Verfahren verbindlich zu verankern.
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