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Weniger verwalten - mehr fahnden - dafür steht Horst Engel MdL
Bis Mai 2005:
In NRW, mit seinen 18 Millionen Einwohnern, sind wir noch weit von der notwendigen Struktur der Polizei entfernt. Es besteht in NRW immer noch eine Zersplitterung der Polizei in 56 Behörden: 5 Behörden als Landesmittelbehörden bei den Bezirksregierungen (Autobahnpolizei), 29 Landräten als Kreispolizeibehörden, 21 Polizeipräsidenten und 1 Landeskriminalamt. Diese gliedern sich wieder in rd. 100 Abteilungen Gefahrenabwehr/Strafverfolgung und Verwaltung/Logistik, 6 ständige Stäbe, 183 Führungsstellen in den Polizeiinspektionen und die Zentrale Kriminalitätsbekämpfung. Die Bandbreite der Behördengröße reicht von Köln mit rd. 3.500 Mitarbeitern bis Olpe mit rd. 184 Mitarbeitern; je kleiner die Behörde, desto größer ist die Polizeiverwaltungs- und Führungsbürokratie.
Will der einzelne Polizist z.B. seinen Polizeipräsidenten direkt sprechen, hat er mindestens 5 Hierarchiestufen zu überwinden – manche Behördenleiter sprechen in der Praxis sogar von 7 Hierarchiestufen. Dies verschlingt, auf der Basis regierungsamtlicher Zahlen in Stäben, Führungsstellen und Verwaltungsabteilungen über 7.000 Mitarbeiter. Auch der Landesrechnungshof hatte schon 2001 kritisiert, dass alleine in den Polizeiverwaltungen mindestens 1.367 Polizisten falsch eingesetzt sind.
NRW braucht eine Reform der Polizeiverwaltungs- und Führungsbürokratie, bei der diese zentralisiert und verschlankt werden müssen, denn für die Kriminalitätsbekämpfung ist es unerheblich, wo beispielsweise Statistiken geführt, Personalakten der Beamten abgelegt, Eingaben und Beschwerden bearbeitet, Technik, Ausrüstung und Fahrzeuge verwaltet und Fortbildung organisiert wird.
Mit der Reform soll erreicht werden, dass Einsatzreaktionszeiten verkürzt werden (110-Anrufe) und das Schließen von Wachen beendet wird. Die Reform soll die jetzigen Standorte von Dienststellen der Zentralen Kriminalitätsbekämpfung (ZKB), Polizeiinspektionen (PI), Hauptwachen (HW) und Wachen (PW) stärken und beibehalten und endlich den Aufbau einer „Erkennenden Fahndung“ ermöglichen.
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